VfB Rheingold 07 e.V. Emmerich am Rhein
§ 1
Die Jugendabteilung des Vereins besteht aus weiblichen und männlichen Jugendlichen, bis zum vollendeten 18. Lebensjahr.
§ 2
Mitglied kann jeder Interessent werden. Falls er sich aktiv am Sport betätigen will, muss er im 4. Lebensjahr sein.
§ 3
Der passiven Mitgliedschaft sind keine Grenzen gesetzt.
§ 4
Die Jugend des VfB Rheingold führt und verwaltet sich selbstständig. Der Jugendvorstand entscheidet eigenständig unter der Aufsicht des Vereinsvorstandes des Gesamtvereins über die Verwendung der ihr zufließenden öffentlichen und privaten Mittel. Eine Kreditaufnahme ist nur mit Zustimmung des geschäftsführenden Vorstandes möglich.
§ 5
Die Aufgaben der Jugendabteilung sind in folgenden Grundsätzen zusammen gefasst:
Förderung des Fußballsports auf Basis der Breitenarbeit und des Leistungssports
Pflege der sportlichen Betätigung zur Erlangung eines gesunden Maßes an körperlicher Leistungsfähigkeit
Möglichkeit der Erziehung unter kritischer Betrachtung auf demokratischer Grundlage
Eventuelle Erweiterung auf andere Gebiete des Sports
Zusammenarbeit mit allen demokratischen Jugendorganisationen, die in der BRD zugelassen sind
Pflege internationaler Jugendbewegungen zur Erlangung der allseitigen Anpassung
§ 6
Organe der Jugendabteilung sind die Jugendversammlung, der Jugendausschuss und der Jugendvorstand, dem der jeweilige Jugendleiter vorsteht.
§ 7
Die Aufgaben im Einzelnen und Verantwortlichkeiten der Jugendvorstandsmitglieder:
Jugendleiter:
Kontakt zum VereinsvorstanKontakt zu den Staffelleitern des Kreisjugendausschusses der einzelnen Mannschaften
Vertreter der Jugendabteilung bei den Kreisarbeitstagungen
Vereinsvertreter bei den Spruchkammersitzungen
Vertreter bei Sitzungen des Stadtsportbundes
Leitung der monatlichen Jugendausschusssitzungen
Kontakt zu den einzelnen Mannschaften, zwecks Hilfestellung mancher Mannschaftsproblemen innerhalb und außerhalb des Vereins
Zu Saisonbeginn: alle notwendigen Meldungen an den Kreisjugendausschuss, wie Adressen der Verantwortlichen, Anzahl der Mannschaften, Teilnahme an Pokalspielen der Jugend, talentierte Spieler in Absprache mit den Trainern an Stützpunkttrainer des Kreises
Jugendgeschäftsführer / Schatzmeister
Kontakt zum Schatzmeister des Vereins
Verwaltung der Jugendkasse
Sämtliche Materialien in Absprache mit Jugendvorstand kostengünstig einkaufen und an die Mannschaften übergeben
Die gesamte Finanzierung abwickeln
Abwicklung der Spielerpassangelegenheiten. D.h. Vereinsanmeldungen an den Schatzmeister zeitnah weiterleiten. Passantrag entsprechend ausfüllen und per Post zur Erstellung eines Spielerpasses zum WFLV weiterleiten. Den neuen Spielerpass mit Passbild versehen, unterzeichnen und dem Trainer aushändigen
Bei Heimspielen der 1. Mannschaft Spendengelder durch Jugendspieler mit einen Sammelbüchse einsammeln lassen und der Jugendkasse zuführen
Spielleiter
Zu Saisonbeginn die frei gegebenen Staffelpläne der einzelnen Mannschaften aus dem Internet „Fussball.de“ entnehmen
Diese Spielbegegnung in die einzelnen Wochenpläne übernehmen
Die Anstoßzeiten der einzelnen Mannschaften, unter bestimmten Bedingungen, wie der Verfügbarkeit der Umkleideräume, festlegen
Gegner bei Heimspielen die festgesetzte Anstoßzeit mitteilen
Die Anstoßzeit bei Auswärtsspielen einholen
Den Wochenplan den Trainern, Fußballobmann, Geschäftsführer und dem Platzwart mitteilen
Wünsche des Trainers für ein Test-/Freundschaftsspiel mit entsprechenden Vereinen Kontakt aufnehmen, Termin und Anstoßzeit absprechen
Alle Änderungen mit dem jeweiligen Staffelleiter und Verein absprechen und ein Einverständnis mitteilen
Schiedsrichter der D- und C- Mannschaften bei Heimspielen anfordern
Turniermanager
Alle Turniereinladungen mit den einzelnen Trainern besprechen und die Teilnahme bzw. die Nichtteilnahme dem Verein bestätigen, bzw. mitteilen
Bestätigte Turniere unserer Mannschaften in einer Übersicht niederlegen und den Jugendvorstand zuschicken
Die Turnierunterlagen den Mannschaften übergeben
Beisitzer/rin mit der Aufgabe: Organisation von Veranstaltungen/ Diverses
Die durch den Jugendausschuss beschlossenen Veranstaltungen wie Feste –Turniere –Spieltage – Rheingoldtag – Elternversammlung der einzelnen Mannschaften usw. organisieren
Örtlichkeiten mit entsprechenden Verantwortlichen festlegen und Termine, unter Berücksichtigung des Jugendrahmenplanes, mit Trainer/Betreuer und Jugendvorstand absprechen.
Die entsprechenden Aktivitäten, wie Spiele je nach Alter geordnet, Bewirtung, wie Grill, Getränke, organisieren
Beisitzer / rin mit der Aufgabe: Bewirtschaftung der Seniorenspiele
Zur Bewirtung der Zuschauer bei Heimspielen der 1.- , 2.-, 3.- und Damenmannschaft alle notwendigen Materialien in endsprechender Menge einkaufen und geordnet einlagern
Alle entsprechende Geräte sowie den Verkaufsraum und Grillstätte in Funktion halten
Die Preisgestaltung mit dem Jugendvorstand absprechen
Zu den einzelnen Tagen das Bedienungspersonal planen und informieren
Für einen Spieltag die notwendige Vorsorge und Nachsorge organisieren
Buchhaltung über Ein – und Ausgaben der Kasse führen
Die Einnahmen (Wechselgeld und Einkaufsrücklage abgesehen) den Geschäftsführer/Schatzmeister übergeben
Hilfestellung der Wirtschaftsführer/rin bei pos. e.) Festgestalter/rin
Aufgaben der Trainer und Betreuer ( Pos. 16 b.)
Trainer der einzelnen Mannschaften unterrichten die Jugendlichen in den bestimmten Altersstufen 2-mal in der Woche in dem Fach Fußball
Unter Betrachtung der Spielqualität des Einzelnen stellt er die Spielmannschaft auf
Begleitet die Mannschaft bei Heim- und Auswärtsspielen
Der Trainer orientiert sich an neuen Trainingsmethoden
Der Betreuer sorgt für eine Spielerliste, die folgende Daten enthalten muss:
Vorname
Name
Geburtsdatum
PLZ/Wohnort/Straße/ Hausnummer
Telefon/Handy Nr.
Mail Adresse
Wenn eine Mannschaftskasse eingerichtet ist, sie zu führen
Bei einem Strafkatalog der Mannschaft die Vergehen zu ahnden
Eine Liste der Trainingsbeteiligung führen
Bei neuen Spielern die Vereinsanmeldung auf Vollständigkeit zu prüfen (Bankverbindung)
Bei Spielerpassanträgen ebenfalls auf Vollständigkeit zu kontrollieren. Im Anhang ist ein neutraler Spielerantrag mit entsprechenden Merkmalen dargestellt, der besonders für Ausländer wichtig ist
§ 8
Die Jugendversammlungen werden vom Jugendvorstand einberufen, sie bilden das höchste Organ der Vereinsjugend und finden einmal jährlich vierzehn Tage vor der Jahreshauptversammlung des Gesamtvereins statt. Die Wahlen finden in den Jahren mit einer geraden Endziffer statt. Es wird dann im gleichen Rhythmus, angepasst an den Hauptverein, gewählt.
§ 9
Aufgaben der Jugendversammlungen, die möglichst zur Tageszeit einzuberufen sind:
Festlegung der Richtlinien für die Tätigkeit des Jugendvorstandes
Entgegennahme der Berichte der einzelnen Mannschaften und des Kassenberichtes des Jugendvorstandes
Beratung der Jahresrechnung und Verabschiedung des Haushaltsplanes
Entlastung des Jugendvorstandes
Wahl des Jugendvorstandes
Wahl der Delegierten zu Verbandstagungen usw.
Verschiedenes
§ 10
Der Zeitpunkt des alljährlich stattfindenden Jugendversammlung ist mindestens zwei Wochen vorher vom Jugendvorstand unter Bekanntgabe der Tagesordnung und eventueller Anträge bekannt zugeben und zwar durch Aushang oder Ankündigung in der örtlichen Presse.
§ 11
Darüber hinaus ist auf Antrag von mindestens 50% der Stimmen eine außerordentliche Jugendversammlung einzuberufen, für den das Vorhergesagte hinsichtlich seiner Einberufung gilt.
§ 12
Stimmberechtigt sind alle Jugendlichen vom vollendeten 12. Lebensjahr an.
§ 13
Versammlungsleiter ist der Jugendleiter.
§ 14
Bei Wahlen und Abstimmung über Anträge genügt eine einfache Mehrheit, wobei jedes Mitglied ab dem vollendeten 12. Lebensjahr eine Stimme hat, die nicht übertragen werden darf. Die in der Jugendversammlung gewählten Jugendvertreter müssen in der Jahreshauptversammlung des Hauptvereins vierzehn Tage später bestätigt werden. Erst dann kann die jeweils bestätigte Person des Jugendvorstandes seine Tätigkeit offiziell aufnehmen. Bis zur Bestätigung durch die Jahreshauptversammlung des Gesamtvereins bleibt der Vorgänger im Amt.
§ 15
Wer sich für eine Vorstandsposition in der Jugendversammlung bewirbt, muss mindestens das 18. Lebensjahr vollendetet haben.
§ 16
Der Vereinsjugendvorstand besteht aus:
Jugendleiter
Geschäftsführer / Schatzmeister
Spielleiter
Turniermanager
Beisitzer/rin, mit der Aufgabe : Organisation von Veranstaltungen / Diverses
Beisitzer/rin, mit der Aufgabe : Bewirtschaftung der Seniorenspiele
§ 17
Der Jugendausschuss besteht aus:
Jugendvorstand
Mannschaftstrainern und Betreuern
§ 18
Der Jugendleiter vertritt den Jugendvorstand nach innen und nach außen, er ist stimmberechtigtes Mitglied des erweiterten Vereinsvorstands – Gesamtverein.
§ 19
Auf Vorschlag des Jugendleiters werden die Positionen unter Punkt 16. (von b bis f) vorgeschlagen.
§ 20
Der Jugendleiter führt die Verhandlungen mit dem Gesamtvorstand.
§ 21
Die Jugendausschusssitzungen finden einmal im Monat statt um den Spielbetrieb innerhalb der Jugend zu organisieren, Fahrten zu regeln, Trainingszeiten festzulegen, und alles Notwendige im Interesse der Jugend zu behandeln.
§ 22
Der Jugendausschuss ist für alle Aufgaben im Rahmen der Jugendarbeit zuständig.
§ 23
Die Mitgliedsbeiträge der Jugend werden durch die Jahreshauptversammlung des Gesamtvereins festgelegt.
§ 24
Diese Jugendordnung tritt gemäß Beschluss der Jahreshauptversammlung des Gesamtvereins sofort in Kraft.
§ 25
Änderungen oder Ergänzungen dieser Jugendordnung bedürfen der Schriftform und müssen vom Hauptvorstand genehmigt werden.
R. Fels H. Turk T. Voetmann
1. Vorsitzender Rechtsanwalt und Notar Geschäftsführer