Jugendsatzung

VfB Rheingold 07 e.V.  Emmerich am Rhein

§ 1

Die Jugendabteilung des Vereins besteht aus weiblichen und männlichen Jugendlichen, bis zum vollendeten 18. Lebensjahr.

§ 2

Mitglied kann jeder Interessent werden. Falls er sich aktiv  am Sport betätigen will, muss er im 4. Lebensjahr sein.

§ 3

Der passiven Mitgliedschaft sind keine Grenzen gesetzt.

§ 4

Die Jugend des VfB Rheingold führt und verwaltet sich selbstständig. Der Jugendvorstand entscheidet eigenständig unter der Aufsicht des Vereinsvorstandes des Gesamtvereins über die Verwendung der ihr zufließenden öffentlichen und privaten Mittel. Eine Kreditaufnahme ist nur mit Zustimmung des geschäftsführenden Vorstandes möglich.

§ 5

Die Aufgaben der Jugendabteilung sind in folgenden Grundsätzen zusammen gefasst:

Förderung des Fußballsports auf Basis der Breitenarbeit und des Leistungssports

Pflege der sportlichen Betätigung zur Erlangung eines gesunden Maßes an körperlicher Leistungsfähigkeit

Möglichkeit der Erziehung unter kritischer Betrachtung auf demokratischer Grundlage

Eventuelle Erweiterung auf andere Gebiete des Sports

Zusammenarbeit mit allen demokratischen Jugendorganisationen, die in der BRD zugelassen sind

Pflege internationaler Jugendbewegungen zur Erlangung der allseitigen Anpassung

§ 6

Organe der Jugendabteilung sind die Jugendversammlung, der Jugendausschuss und der Jugendvorstand, dem der jeweilige Jugendleiter vorsteht.

§ 7

Die Aufgaben im Einzelnen  und Verantwortlichkeiten der Jugendvorstandsmitglieder:

Jugendleiter:

Kontakt zum VereinsvorstanKontakt zu den Staffelleitern des Kreisjugendausschusses der einzelnen Mannschaften

Vertreter  der Jugendabteilung bei den Kreisarbeitstagungen

Vereinsvertreter bei den Spruchkammersitzungen

Vertreter bei Sitzungen des Stadtsportbundes

Leitung der monatlichen Jugendausschusssitzungen

Kontakt zu den einzelnen Mannschaften, zwecks Hilfestellung mancher Mannschaftsproblemen innerhalb und außerhalb des Vereins

Zu Saisonbeginn: alle notwendigen Meldungen an den Kreisjugendausschuss, wie Adressen der Verantwortlichen, Anzahl der Mannschaften, Teilnahme an Pokalspielen der Jugend, talentierte Spieler in Absprache mit den Trainern an Stützpunkttrainer des Kreises

Jugendgeschäftsführer /  Schatzmeister

Kontakt zum Schatzmeister des Vereins

Verwaltung der Jugendkasse

Sämtliche Materialien in Absprache mit Jugendvorstand kostengünstig einkaufen und an die Mannschaften übergeben

Die gesamte Finanzierung abwickeln

Abwicklung der Spielerpassangelegenheiten. D.h. Vereinsanmeldungen an den Schatzmeister zeitnah weiterleiten. Passantrag entsprechend ausfüllen und per Post zur Erstellung eines Spielerpasses zum WFLV weiterleiten.  Den neuen Spielerpass mit Passbild versehen, unterzeichnen und dem Trainer aushändigen

Bei Heimspielen der 1. Mannschaft Spendengelder durch Jugendspieler mit einen Sammelbüchse  einsammeln lassen und der Jugendkasse zuführen

Spielleiter

Zu Saisonbeginn die frei gegebenen Staffelpläne der einzelnen Mannschaften aus dem Internet  „Fussball.de“ entnehmen

Diese Spielbegegnung in die einzelnen Wochenpläne übernehmen

Die Anstoßzeiten der einzelnen Mannschaften, unter bestimmten Bedingungen, wie der Verfügbarkeit der Umkleideräume, festlegen

Gegner bei Heimspielen die festgesetzte Anstoßzeit mitteilen

Die Anstoßzeit bei Auswärtsspielen einholen

Den Wochenplan den Trainern, Fußballobmann, Geschäftsführer und dem Platzwart mitteilen

Wünsche des Trainers für ein Test-/Freundschaftsspiel mit entsprechenden Vereinen Kontakt aufnehmen, Termin und Anstoßzeit absprechen

Alle Änderungen mit dem jeweiligen Staffelleiter und Verein absprechen und ein Einverständnis mitteilen

Schiedsrichter der D- und C- Mannschaften bei Heimspielen anfordern

Turniermanager

Alle Turniereinladungen mit den einzelnen Trainern besprechen und die Teilnahme bzw.  die Nichtteilnahme dem Verein bestätigen, bzw. mitteilen

Bestätigte Turniere unserer Mannschaften in einer Übersicht niederlegen und den Jugendvorstand zuschicken

Die Turnierunterlagen den Mannschaften übergeben

Beisitzer/rin mit der Aufgabe: Organisation von Veranstaltungen/ Diverses

Die durch den Jugendausschuss beschlossenen Veranstaltungen wie Feste –Turniere –Spieltage – Rheingoldtag – Elternversammlung der einzelnen Mannschaften usw. organisieren

Örtlichkeiten mit entsprechenden Verantwortlichen festlegen und Termine, unter Berücksichtigung des Jugendrahmenplanes, mit Trainer/Betreuer und Jugendvorstand absprechen.

Die entsprechenden Aktivitäten, wie Spiele je nach Alter geordnet, Bewirtung, wie Grill, Getränke, organisieren

Beisitzer / rin  mit der Aufgabe: Bewirtschaftung der Seniorenspiele

Zur Bewirtung der Zuschauer bei Heimspielen der 1.- , 2.-, 3.- und Damenmannschaft alle notwendigen Materialien in endsprechender Menge einkaufen und  geordnet einlagern

Alle entsprechende Geräte sowie den Verkaufsraum und Grillstätte in Funktion halten

Die Preisgestaltung mit dem Jugendvorstand absprechen

Zu den einzelnen Tagen das Bedienungspersonal planen und informieren

Für einen Spieltag die notwendige Vorsorge und Nachsorge organisieren

Buchhaltung über Ein – und Ausgaben der Kasse führen

Die Einnahmen (Wechselgeld und Einkaufsrücklage abgesehen) den Geschäftsführer/Schatzmeister übergeben

Hilfestellung der Wirtschaftsführer/rin bei pos. e.) Festgestalter/rin

Aufgaben der Trainer und Betreuer  ( Pos. 16 b.)

Trainer der einzelnen Mannschaften unterrichten die Jugendlichen in den bestimmten Altersstufen 2-mal in der Woche in dem Fach Fußball

Unter Betrachtung der Spielqualität des Einzelnen stellt er die Spielmannschaft auf

Begleitet die Mannschaft bei Heim- und Auswärtsspielen

Der Trainer orientiert sich an neuen Trainingsmethoden

Der Betreuer sorgt für eine Spielerliste, die folgende Daten enthalten muss:

Vorname

Name

Geburtsdatum

PLZ/Wohnort/Straße/ Hausnummer

Telefon/Handy Nr.

Mail Adresse

Wenn eine Mannschaftskasse eingerichtet ist, sie zu führen

Bei einem Strafkatalog der Mannschaft die Vergehen zu ahnden

Eine Liste der Trainingsbeteiligung führen

Bei neuen Spielern die Vereinsanmeldung auf Vollständigkeit zu prüfen (Bankverbindung)

Bei Spielerpassanträgen ebenfalls auf Vollständigkeit zu kontrollieren. Im Anhang ist ein neutraler Spielerantrag mit entsprechenden Merkmalen dargestellt, der besonders für Ausländer wichtig ist

§ 8

Die Jugendversammlungen werden vom Jugendvorstand einberufen, sie bilden das höchste Organ der Vereinsjugend und finden einmal jährlich vierzehn Tage vor der Jahreshauptversammlung des Gesamtvereins statt. Die Wahlen finden in den Jahren mit einer geraden Endziffer statt. Es wird dann im gleichen Rhythmus, angepasst an den Hauptverein, gewählt.

§ 9

Aufgaben der Jugendversammlungen, die möglichst zur Tageszeit einzuberufen sind:

Festlegung der Richtlinien für die Tätigkeit des Jugendvorstandes

Entgegennahme der Berichte der einzelnen Mannschaften und des Kassenberichtes des Jugendvorstandes

Beratung der Jahresrechnung und Verabschiedung des Haushaltsplanes

Entlastung des Jugendvorstandes

Wahl des Jugendvorstandes

Wahl der Delegierten zu Verbandstagungen usw.

Verschiedenes

§ 10

Der Zeitpunkt des alljährlich stattfindenden Jugendversammlung ist mindestens zwei Wochen vorher vom Jugendvorstand unter Bekanntgabe der Tagesordnung und eventueller Anträge bekannt zugeben und zwar durch Aushang oder Ankündigung in der örtlichen Presse.

§ 11

Darüber hinaus ist auf Antrag von mindestens 50% der Stimmen eine außerordentliche Jugendversammlung einzuberufen, für den das Vorhergesagte hinsichtlich seiner Einberufung gilt.

§ 12

Stimmberechtigt sind alle Jugendlichen vom vollendeten 12. Lebensjahr an.

§ 13

Versammlungsleiter ist der Jugendleiter.

§ 14

Bei Wahlen und Abstimmung über Anträge genügt eine einfache Mehrheit, wobei jedes Mitglied ab dem vollendeten 12. Lebensjahr eine Stimme hat, die nicht übertragen werden darf. Die in der Jugendversammlung gewählten Jugendvertreter müssen in der Jahreshauptversammlung des Hauptvereins vierzehn Tage später bestätigt werden. Erst dann kann die jeweils bestätigte Person des Jugendvorstandes seine Tätigkeit offiziell aufnehmen. Bis zur Bestätigung durch die Jahreshauptversammlung des Gesamtvereins bleibt der Vorgänger im Amt.

§ 15

Wer sich für eine Vorstandsposition in der Jugendversammlung bewirbt, muss mindestens das 18. Lebensjahr vollendetet haben.

§ 16

Der Vereinsjugendvorstand besteht aus:

Jugendleiter

Geschäftsführer / Schatzmeister

Spielleiter

Turniermanager

Beisitzer/rin, mit der Aufgabe : Organisation von Veranstaltungen / Diverses

Beisitzer/rin, mit der Aufgabe : Bewirtschaftung der Seniorenspiele

§ 17

Der Jugendausschuss besteht aus:

Jugendvorstand

Mannschaftstrainern und Betreuern

§ 18

Der Jugendleiter vertritt den Jugendvorstand nach innen und nach außen, er ist stimmberechtigtes Mitglied des erweiterten Vereinsvorstands – Gesamtverein.

§ 19

Auf Vorschlag des Jugendleiters werden die Positionen unter Punkt 16. (von b bis f) vorgeschlagen.

§ 20

Der Jugendleiter führt die Verhandlungen mit dem Gesamtvorstand.

§ 21

Die Jugendausschusssitzungen finden einmal im Monat statt  um den Spielbetrieb innerhalb der Jugend zu organisieren, Fahrten zu regeln, Trainingszeiten festzulegen, und alles Notwendige  im Interesse der Jugend zu behandeln.

§ 22

Der Jugendausschuss ist für alle Aufgaben im Rahmen der Jugendarbeit zuständig.

§ 23

Die Mitgliedsbeiträge der Jugend werden durch die Jahreshauptversammlung des Gesamtvereins festgelegt.

§ 24

Diese Jugendordnung tritt gemäß Beschluss der Jahreshauptversammlung des Gesamtvereins sofort in Kraft.

§ 25

Änderungen oder Ergänzungen dieser Jugendordnung bedürfen der Schriftform und müssen vom Hauptvorstand genehmigt werden.

R. Fels                                             H. Turk                                         T. Voetmann
1. Vorsitzender                                 Rechtsanwalt und Notar                  Geschäftsführer